Zielsetzung

Der Schulschach-Mannschaftswettbewerb soll Schülerinnen und Schülern Gelegenheit geben, die in der
Arbeitsgemeinschaft gewonnenen Fähigkeiten im sportlichen Wettkampf zu erproben. Dabei werden
logisches Denken, Kreativität, Ausdauer und Konzentration in besonderem Maße gefordert. Der Wettbewerb
soll für den Schachsport werben und möglichst viele Schülerinnen und Schüler anregen, sich mit dem
Schachspielen als einer sinnvollen Möglichkeit der Freizeitgestaltung zu beschäftigen.

Ausrichter
Ausrichter des Schulschach-Mannschaftswettbewerbs ist die Deutsche Schachjugend (DSJ).

Teilnehmer

Wettkampfgruppe 1  Jahrgang 1986 und jünger  
Wettkampfgruppe 2  Jahrgang 1990 und jünger  
Wettkampfgruppe 3  Jahrgang 1992 und jünger  
Wettkampfgruppe 4  Jahrgang 1994 und jünger  
Wettkampfgruppe M1  Jahrgang 1986 und jünger (nur Mädchen)  
Wettkampfgruppe M2  Jahrgang 1990 und jünger (nur Mädchen)  
Wettkampfgruppe M3  Jahrgang 1992 und jünger (nur Mädchen)  
Wettkampfgruppe M4  Jahrgang 1994 und jünger (nur Mädchen)  
Wettkampfgruppe G  Klassen 1-4 (nur Grundschulen) 
Wettkampfgruppe R/H  Klassen 5-10 (nur Haupt- und Realschulen) 

Allgemeine Bestimmungen

Gespielt wird nach den Regeln des Deutschen Schulschach-Mannschaftswett-bewerbs (DSMW). Eine Mannschaft besteht aus vier Schülern/Schülerinnen derselben Schule sowie Ersatzspielern. Eine Schule kann beliebig viele Mannschaften melden. Ein Schüler bzw. eine Schülerin kann nur einer Mannschaft angehören.

Bedenkzeiten

alle Wettkampfklassen : 30 Minuten pro Spieler/-in und Partie

Preise

Die Landessieger erhalten Urkunden, die Bundessieger erhalten Urkunden und Ehrenpreise.

Meldungen

Sofern bezirksintern nicht anders vereinbart, ist der letzte Schultag vor den Herbstferien offizieller Meldeschluss.

Die Meldungen müssen folgende Angaben enthalten:

· Name, (Email)-Adresse und Telefonnummer der Schule,
· Teilnahmebestätigung der Schulleitung,
· Name, (Email)-Adresse und Telefonnummer des Betreuers bzw. der Betreuerin,
· Wettkampfgruppe, Zahl der Mannschaften.

Alle Meldungen sind direkt an die zuständigen Schulschachbeauftragten in den Bereichen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück zu richten

Regelwerk

Auf allen Wettkampfebenen ist der jeweiligen Turnierleitung rechtzeitig vor Beginn des Turniers eine schulische Bestätigung vorzulegen, aus der eindeutig hervorgeht, dass die gemeldeten Spieler Schüler der jeweiligen Schule und die gültigen Alterskriterien erfüllen.

Der jeweiligen Turnierleitung vor Ort ist rechzeitig vor Beginn des Turniers eine Rangliste der Spieler und Ersatzspieler in der Reihenfolge der Brettbesetzung zu übergeben. Die Brettfolge darf während des Wettbewerbs nicht von der eingereichten Rangliste abweichen.

Jede Mannschaft wird von einem volljährigen Betreuer betreut. Dieser übt die Aufsicht über die Spieler seiner Mannschaft aus und ist für diese verantwortlich gegenber dem Ausrichter und der Turnierleitung.

In allen Regelfragen, die durch diese Ausschreibung nicht angesprochen sind, entscheidet die Turnierleitung nach Maßgabe der FIDE-Schachregeln in der deutschen Übersetzung vom 1.7.2005.

Revisionsinstanz

Ein Widerspruch gegen Entscheidungen der Turnierleitung auf regionaler und Bezirksebene ist an die jeweils verantwortlichen Schulschachbeauftragten zu richten und wird von diesen erstinstanzlich entschieden. Als Revisionsinstanz fungiert der Landesschulschachbeauftragte, Eckhard Lüers.

Unfallversicherung

Veranstaltungen im Rahmen des Niedersächsischen Schulschach-Mannschaftswettbewerbs sind gemäß Erlasslage für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler schulische Veranstaltungen, für die Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gewährt wird. Für die beteiligten Lehrer sind die Veranstaltungen der Wettbewerbe Dienst, sweit ihre Schülerinnen und Schüler teilnehmen, sie selbst Aufgaben bei der Durchführung des Wettbewerbs übernehmen oder sie mit der fachlichen Betreuung beauftragt werden. Im Rahmen der geltenden Vorschriften wird Lehrkräften erforderlichenfalls Unfallfürsorge gewährt.

Reisekosten

Reisekosten können von Lehrkräften erst ab dem Landesentscheid geltend gemacht werden. Für alle Veranstaltungen auf regionaler bzw. Bezirksebene können entstehende Fahrtkosten grundsätzlich nicht erstattet werden.