Regelwerk

Der Deutsche Schulschachmannschaftswettbewerb wird von der Deutschen Schachjugend (DSJ) ausgerichtet.
Die allgemeinen Regeln sind in der Jugendspielordnung der DSJ (§ 22) niedergelegt und können nur über einen Beschluss der Jugendversammlung modifiziert werden.

Zur Teilnahme am "Deutschen Schulschachmannschaftswettbewerb" (DSM) sind laut Jugendspielordnung (DSJ) alle allgemein- und berufsbildenden Schulen außer Institutionen, die vorwiegend der Erwachsenenbildung dienen, berechtigt.

Die Wettbewerbe im Bundesland Niedersachsen sind im Grundatz an das DSJ-Regelwerk gebunden. Für die Ausschreibung im einzelnen ist allerdings der Landesschulschachbeauftragte verantwortlich. -